
Von den zuständigen Unteren Waffenbehörden werden in zurückliegender Zeit vermehrt waffenrechtliche Bedürfnisprüfungen bei Sportschützen durchgeführt. In diesem Zusammenhang haben sich bei den hiervon betroffenen Sportschützen Unsicherheiten ergeben. Zur Klärung offener Fragen weisen wir auf die Formular- und Hinweisseiten des Württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V. hin:
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Die Richtlinien des Württembergischen Schützenverbandes 1850 e.V. zur Bedürfnisbestätigung sind hier nachzulesen:
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